Zusammenfassung
129. Bundesgesetz: Pferdetoto-Gesetz.
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Auszug
Bundesgesetz vom 25. Juni 1952, betreffend den Pferdetoto (Pferdetoto-Gesetz).
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Pferdetoto im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die Annahme und Durchführung von Wettenüber den Ausgan...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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