Bundesgesetz vom 16. Juni 1982, mit dem das Bundesgesetz über das Studium der Rechtswissenschaften geändert wird

Zusammenfassung


322. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über das Studium der Rechtswissenschaften

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Auszug


Bundesgesetz vom 16. Juni 1982, mit dem das Bundesgesetz über das Studium der Rechtswissenschaften geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Das Bundesgesetz über das Studium der Rechtswissenschaften,

BGBl. Nr. 140/1978, wird wie folgt geändert:

1. § 4 Abs. 4 hat zu lauten:

„(4) Die Teilprüfungen der ersten Diplomprüfung sind mündlich abzuhalten. Bezüglich der in Absatz ...

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