Bundesgesetz vom 14. Juni 1972, mit dem das Volksabstimmungsgesetz 1962 geändert wird

Zusammenfassung


230. Bundesgesetz: Änderung des Volksabstimmungsgesetzes 1962

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Auszug


Bundesgesetz vom 14. Juni 1972, mit dem das Volksabstimmungsgesetz 1962 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Das Volksabstimmungsgesetz 1962, BGBl.

Nr. 248, wird wie folgt geändert:

1. § 2 Abs. 1 hat zu lauten:

„(1) Wird eine Volksabstimmung gemäß § 1

angeordnet, so hat die Bundesregierung den Tag der Volksabstimmung, der auf einen Sonntag oder einen anderen öffentlichen Ruhetag fallen muß, festzusetzen und den Stichtag zu bestimmen.

Der Stic...

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