Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden

Zusammenfassung


453. Bundesgesetz: Änderung des Güterbeförderungsgesetzes und des Kraftfahrgesetzes 1967

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Auszug


Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Güterbeförderungsgesetz Das          Güterbeförderungsgesetz,          BGBl.

Nr. 63/1952, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 452/1992, wird wie folgt geändert:

1.  § 7 Abs. 1 lautet:

„§ 7. (1) Die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen von Orten, die außerhalb des Bundesgebietes liegen, in das Bundesgebiet oder durch das Bundesgebiet hindurch ist außer Inhabern von Konzessionen nach § 3 auch Unternehmern gestattet, die nach den im Staate des Standortes ihres Unternehmens geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen befugt sind und eine Bewilligung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr für den Verkehr in oder durch...

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