Bundesgesetz vom 29. Mai 1963, mit dem das Gerichts- und Justizverwaltungsgebührengesetz 1962, BGBl. Nr. 289, geändert wird.

Zusammenfassung


119. Bundesgesetz: Änderung des Gerichts- und Justizverwaltungsgebührengesetzes 1962.

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Auszug


Bundesgesetz vom 29. Mai 1963, mit dem das Gerichts- und Justizverwaltungsgebührengesetz 1962, BGBl. Nr. 289, geändert wird.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I.

Das Gerichts- und Justizverwaltungsgebührengesetz 1962, BGBl. Nr. 289, wird in folgender Weise geändert:

1. § 12 Abs. 3 hat zu lauten:

„(3) Sie kommt fremden Staaten, soweit zwischenstaatliche Vereinbarungen nicht weitergehende Befreiungen vorse...

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