Zusammenfassung
119. Bundesgesetz: Änderung des Gerichts- und Justizverwaltungsgebührengesetzes 1962.
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Auszug
Bundesgesetz vom 29. Mai 1963, mit dem das Gerichts- und Justizverwaltungsgebührengesetz 1962, BGBl. Nr. 289, geändert wird.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I.Das Gerichts- und Justizverwaltungsgebührengesetz 1962, BGBl. Nr. 289, wird in folgender Weise geändert:1. § 12 Abs. 3 hat zu lauten:„(3) Sie kommt fremden Staaten, soweit zwischenstaatliche Vereinbarungen nicht weitergehende Befreiungen vorse...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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