Bundesgesetz vom 18. Mai 1949 über die Einhebung einer Beförderungsteuer (Beförderungsteuergesetz).

Zusammenfassung


123. Bundesgesetz: Beförderungsteuergesetz.

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Auszug


Bundesgesetz vom 18. Mai 1949 über die Einhebung einer Beförderungsteuer (Beförderungsteuergesetz).

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Gegenstand der Steuer.

(1) Der Steuer nach diesem Bundesgesetz

(Beförderungsteuer) unterliegt 1. die gewerbsmäßige entgeltliche Beförderung von Personen, Gepäck und Gütern im Inland auf Schienen- und Seilbahnen sowie mit Kraftfahrzeugen;

2. die Beförderung von Gütern durch ein Unternehmen mit Kraftfahrzeugen für seine eigenen Zwecke (Werkverkehr). Als Werkverkehr gilt auch die gemeinschaftliche Verwendung von Kraftfahrzeugen durc...

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