Bundesgesetz vom 30. Mai 1972, mit dem das Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen geändert wird

Zusammenfassung


235. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Nachtarbeit der Frauen

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Auszug


Bundesgesetz vom 30. Mai 1972, mit dem das Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Das Bundesgesetz vom 25. Juni 1969, BGBl.

Nr. 237, über die Nachtarbeit der Frauen wird geändert wie folgt:

1. Im Abs. 1 des § 2 sind die Worte „..., in Verlagen täglich erscheinender Zeitungen, ..."

durch die Worte „.. ., in Verlagen von Tageszeitungen,

. . ." zu ersetzen.

2. Die lit. d, e und i des § 2 Abs. 2 haben zu lauten:

„d) Dienstnehmerinnen, die eine Berufstätigkeit im Krankenpflegefachdienst, in den m...

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