Zusammenfassung
113. Bundesgesetz: Abänderung des Arbeitslosenfürsorgegesetzes.
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Auszug
Bundesgesetz vom 19. Mai 1949, womit das Bundesgesetz vom 15. Mai 1946, B. G. Bl. Nr. 97, über vorläufige Maßnahmen auf dem Gebiete der Arbeitslosenfürsorge (Arbeitslosenfürsorgegesetz) abgeändert wird.
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Das Bundesgesetz vom 15. Mai 1946,B. G. Bl. Nr. 97, über vorläu...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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