Bundesgesetz vom 28. Mai 1953, womit das Außenhandelsverkehrsgesetz 1951 abgeändert und seine Geltungsdauer verlängert wird.

Zusammenfassung


74. Bundesgesetz: Verlängerung der Geltungsdauer und Abänderung des Außenhandelsverkehrsgesetzes 1951.

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Auszug


Bundesgesetz vom 28. Mai 1953, womit das Außenhandelsverkehrsgesetz 1951 abgeändert und seine Geltungsdauer verlängert wird.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I...

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