Zusammenfassung
74. Bundesgesetz: Verlängerung der Geltungsdauer und Abänderung des Außenhandelsverkehrsgesetzes 1951.
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Auszug
Bundesgesetz vom 28. Mai 1953, womit das Außenhandelsverkehrsgesetz 1951 abgeändert und seine Geltungsdauer verlängert wird.
Der Nationalrat hat beschlossen:
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