Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken erlassen wird, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, die Insolvenzordnung, das Übernahmegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz und das Stabilitätsabgabegesetz geändert werden sowie das Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz aufgehoben wird

98. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken erlassen wird, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, die Insolvenzordnung, das Übernahmegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz und das Stabilitätsabgabegesetz geändert werden sowie das Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz aufgehoben wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

Artikel 1 Umsetzungshinweis
Artikel 2 Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken
Artikel 3 Änderung des Bankwesengesetzes
Artikel 4 Änderung des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes
Artikel 5 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 6 Änderung des Übernahmegesetzes
Artikel 7 Änderung des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007
Artikel 8 Änderung des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes
Artikel 9 Änderung des Ratingagenturenvollzugsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Stabilitätsabgabegesetzes
Artikel 11 Aufhebung des Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetzes

Artikel 1

Umsetzungshinweis

Mit diesem Bundesgesetz werden

1. die Richtlinie 2014/59/EU zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012, ABl. Nr. L 173 vom 12.6.2014 S. 190, und
2. Artikel 92 der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU, ABl. Nr. L 173 vom 12.6.2014 S. 349,
umgesetzt.

Artikel 2

Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz ? BaSAG) Inhaltsverzeichnis

Art / Paragraf Gegenstand / Bezeichnung
1. TeilAllgemeine Bestimmungen
§ 1. Gegenstand und Anwendungsbereich
§ 2. Begriffsbestimmungen
§ 3. Die Abwicklungsbehörde und das zuständige Ministerium
2. TeilVorbereitung
1. HauptstückSanierungs- und Abwicklungsplanung
1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen
§ 4. Festlegung der Planinhalte
§ 5. Widerruf vereinfachter Anforderungen
§ 6. Erleichterungen für Mitglieder von Kreditinstitute-Verbünden und institutsbezogenen Sicherungssystemen
§ 7. Verpflichtende Planerstellung der Mitglieder von Kreditinstitute-Verbünden und institutsbezogenen Sicherungssystemen
2. AbschnittSanierungsplanung
§ 8. Sanierungsplan
§ 9. Inhalt des Sanierungsplans
§ 10. Indikatoren des Sanierungsplans
§ 11. Aktualisierung des Sanierungsplans
§ 12. Bewertung des Sanierungsplans
§ 13. Verbesserung des Sanierungsplans
§ 14. Verfahren zur Beseitigung eines Mangels oder potenziellen Hindernisses
§ 15. Gruppensanierungsplan
§ 16. Inhalt des Gruppensanierungsplans
§ 17. Bewertung des Gruppensanierungsplans im Wege einer gemeinsamen Entscheidung, wenn die FMA konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
§ 18. Bewertung des Gruppensanierungsplans im Wege einer gemeinsamen Entscheidung, wenn die FMA nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
3. AbschnittAbwicklungsplanung
§ 19. Abwicklungsplan
§ 20. Inhalt des Abwicklungsplans
§ 21. Mitwirkung bei der Erstellung von Abwicklungsplänen
§ 22. Gruppenabwicklungsplan
§ 23. Inhalt des Gruppenabwicklungsplans
§ 24. Verfahren bei der Erstellung von Gruppenabwicklungsplänen
§ 25. Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
§ 26. Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
2. HauptstückAbwicklungsfähigkeit
§ 27. Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Instituten
§ 28. Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Gruppen,
§ 29. Befugnisse zum Abbau und zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit
§ 30. Befugnisse zum Abbau und zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit von Gruppen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
§ 31. Befugnisse zum Abbau und zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit von Gruppen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
3. HauptstückGruppeninterne finanzielle Unterstützung
§ 32. Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung
§ 33. Zulässigkeit und Inhalt einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung
§ 34. Prüfungsverfahren betreffend die vorgeschlagene Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung, wenn die FMA konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
§ 35. Prüfungsverfahren betreffend die vorgeschlagene Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung, wenn die FMA nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
§ 36. Zustimmung der Anteilseigner zur geplanten Vereinbarung
§ 37. Weiterleitung an die Abwicklungsbehörden
§ 38. Voraussetzungen für die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung
§ 39. Beschluss über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung
§ 40. Anzeige der beabsichtigten Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung
§ 41. Entscheidung der Aufsichtsbehörde über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz im Österreich
§ 42. Mitwirkung der FMA bei der Entscheidung über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat
§ 43. Offenlegungspflichten
3. TeilFrühzeitiges Eingreifen
§ 44. Frühinterventionsmaßnahmen
§ 45. Abberufung von Mitgliedern der Geschäftsleitung, des Aufsichtsrates und des höheren Managements
§ 46. Vorläufiger Verwalter
§ 47. Koordinierung der Frühinterventionsbefugnisse und Bestellung eines vorläufigen Verwalters bei Gruppen
4. TeilAbwicklung
1. HauptstückZiele, Voraussetzungen und allgemeine Grundsätze
§ 48. Abwicklungsziele
§ 49. Voraussetzungen für eine Abwicklung
§ 50. Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen
§ 51. Ausfall eines Instituts
§ 52. Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf CRR-Finanzinstitute und Holdinggesellschaften
§ 53. Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung
2. HauptstückBewertung
§ 54. Allgemeine Bestimmungen
§ 55. Bewertungskriterien und Unterlagen
§ 56. Zweck der Bewertung
§ 57. Vorläufige und abschließende Bewertung
3. HauptstückAbwicklungsbefugnisse
§ 58. Allgemeine Befugnisse
§ 59. Unterbrechung eines gerichtlichen Verfahrens in Zivilsachen und Aussetzung einer Entscheidung eines Zivilgerichts
§ 60. Parteiwechsel
§ 61. Bereitstellung von Diensten und Einrichtungen
§ 62. Befugnisse in Bezug auf in Drittländern belegene Vermögenswerte, Rechte, Verbindlichkeiten, Anteile oder andere Eigentumstitel
§ 63. Ausschluss bestimmter vertraglicher Bedingungen bei frühzeitigem Eingreifen und bei der Abwicklung
§ 64. Befugnis zur Aussetzung von Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen
§ 65. Befugnis zur Beschränkung von Sicherungsrechten
§ 66. Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Kündigungsrechten
§ 67. Steuerungsübernahme
§ 68. Abwicklungsverwalter
§ 69. Umwandlung in eine Aktiengesellschaft
4. HauptstückInstrument der Beteiligung von Inhabern relevanter Kapitalinstrumente
§ 70. Verpflichtung zur Herabschreibung und Umwandlung
§ 71. Voraussetzungen für die Beteiligung von Inhabern relevanter Kapitalinstrumente
§ 72. Feststellung der Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Herabschreibung und Umwandlung von relevanten Kapitalinstrumenten bei Gruppen
§ 73. Durchführung der Herabschreibung und Umwandlung relevanter Kapitalinstrumente
5. HauptstückAbwicklungsinstrumente
1. AbschnittAllgemeines
§ 74. Allgemeine Grundsätze
2. AbschnittInstrument der Unternehmensveräußerung
§ 75. Anwendung des Instruments der Unternehmensveräußerung
§ 76. Sonstige Rechtswirkungen des Instruments der Unternehmensveräußerung
§ 77. Verfahrensvorschriften für das Instrument der Unternehmensveräußerung
3. AbschnittInstrument des Brückeninstituts
§ 78. Anwendung des Instruments des Brückeninstituts
§ 79. Das Brückeninstitut
§ 80. Betrieb des Brückeninstituts
§ 81. Sonstige Bestimmungen für das Brückeninstitut
4. AbschnittInstrument der Ausgliederung von Vermögenswerten
§ 82. Anwendung des Instruments der Ausgliederung von Vermögenswerten
§ 83. Die Abbaueinheit
§ 84. Betrieb der Abbaueinheit
5. AbschnittInstrument der Gläubigerbeteiligung
§ 85. Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung
§ 86. Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
§ 87. Ausgleichsbeiträge des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus
§ 88. Bewertung des Betrags der Gläubigerbeteiligung
§ 89. Behandlung der Anteilseigner
§ 90. Abfolge der Herabschreibung und Umwandlung (Verlusttragungskaskade)
§ 91. Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung auf Verbindlichkeiten aus Derivaten
§ 92. Umwandlungsquote
§ 93. Erstellung, Genehmigung und Umsetzung eines Reorganisationsplans
§ 94. Anforderungen an den Reorganisationsplan
6. AbschnittWeitere Bestimmungen
§ 95. Wirksamwerden
§ 96. Widerruf der Zulassung zum Handel
§ 97. Zulassung zum Handel von neu ausgegebenen Wertpapieren
§ 98. Vertragliche Anerkennung in Drittländern
§ 99. Anwendung von Instrumenten des FinStaG
7. AbschnittMindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
§ 100. Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten auf Einzelinstitutsbasis
§ 101. Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten auf konsolidierter Basis
§ 102. Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten für Tochterunternehmen auf Einzelbasis
§ 103. Absehen vom Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
§ 104. Einhaltung des Mindestbetrags durch vertragliche Instrumente
§ 105. Überprüfung des Einhaltens des Mindestbetrags
6. HauptstückSchutzbestimmungen
§ 106. Behandlung der Anteilseigner und Gläubiger bei partiellen Übertragungen und Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung
§ 107. Bewertung
...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT