Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957 geändert wird

Zusammenfassung


92. Bundesgesetz: Änderung des Gebührengesetzes 1957

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Auszug


Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 28/

1999, wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 2 lautet:

„(2) 1. Die festen Gebühren sind, sofern in den Tarifbestimmungen nichts anderes verfügt wird, durch Verwendung von Stempelmarken und, wenn die gebührenpflichtigen Schriften und Amtshandlungen bei einer Behörde anfallen, auch durch Barzahlung, mittels Eurochequekarte mit ...

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