Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz 1995 - GütbefG geändert wird

Bundesgesetzblatt Nr. 23/2006, 16. Februar 2006Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG) › BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie)

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Zusammenfassung


Änderung des Güterbeförderungsgesetzes 1995 - GütbefG

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Auszug


Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz 1995 - GütbefG geändert wird

23. Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz 1995 - GütbefG geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Güterbeförderungsgesetz 1995 - GütbefG, BGBl. Nr. 593, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2002, wird wie folgt geändert:

1. § 1 lautet:

"§ 1. (1) Dieses Bundesgesetz gilt für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3 500 kg übersteigt, durch Beförderungsunternehmen und für den Werkverkehr mit solchen Kraftfahrzeugen. Es gilt nicht für Fuhrwerksdienste, auf die die Gewerbeordnung 1994 gemäß ihrem § 2 Abs. 1 Z 2 nicht anzuwenden ist.

(2) Abweichend von Abs. 1 gelten jedoch die Bestimmungen der § 6 Abs. 1 bis 4, § 7 Abs. 2, § 10, § 11 und die Bestimmungen der Abschnitte VI bis VIII auch für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen Kraftfahrzeugen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3 500 kg nicht übersteigt.

(3) Abweichend von Abs. 1 gelten jedoc...

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