Zusammenfassung
685. Bundesgesetz: Änderung des Arbeitsmarktförderungsgesetzes
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Auszug
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktförderungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Arbeitsmarktförderungsgesetz, BGBl.Nr. 31/1969, zuletzt geändert durch BGBl.Nr. 408/1990 und die Kundmachung BGBl.Nr. 572/1990, wird wie folgt geändert:Artikel I 1. § 14 lautet:„§ 14. Bei der Arbeitsvermittlung dürfen nur solche Daten erhoben und verarbeitet werden, die in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit der beabsichtigten Besetzung der offenen Stelle oder mit der beabsichtigten beruflichen Verwendung des Arbeitsuchenden stehen. Insbesondere dürfen Daten,...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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