Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktförderungsgesetz geändert wird

Zusammenfassung


685. Bundesgesetz: Änderung des Arbeitsmarktförderungsgesetzes

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Auszug


Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktförderungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Arbeitsmarktförderungsgesetz, BGBl.

Nr. 31/1969, zuletzt geändert durch BGBl.

Nr. 408/1990 und die Kundmachung BGBl.

Nr. 572/1990, wird wie folgt geändert:

Artikel I 1. § 14 lautet:

„§ 14. Bei der Arbeitsvermittlung dürfen nur solche Daten erhoben und verarbeitet werden, die in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit der beabsichtigten Besetzung der offenen Stelle oder mit der beabsichtigten beruflichen Verwendung des Arbeitsuchenden stehen. Insbesondere dürfen Daten,...

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