Zusammenfassung
513. Bundesgesetz: Änderung des Studienförderungsgesetzes 1992
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Auszug
Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 619/1994, wird wie folgt geändert:1. § 27 Abs.1 lautet:„(1) Die Höchststudienbeihilfe beträgt monatlich 8800 S für Studierende, die sich vor der ersten Zuerkennung von Studienbeihilfe durch Einkünfte im Sinne d...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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