Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz geändert wird

Zusammenfassung


773. Bundesgesetz: Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes

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Auszug


Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, BGBl. Nr. 697/1993, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 17 Abs. 2 wird folgender Abs. 2a eingefügt:

„(2a) Wird bei Straßenbauvorhaben (§ 24 Abs. 1 Z 1) im Einzelfall durch die Verwirklichung des Vorhabens ein wesentlich größerer Kreis von Nachbarn bestehender Verkehrsanlagen dauerhaft entlastet als Nachbarn des Vorhabens belastet werden, so gilt die Genehmigungsvoraussetzung des Abs. 2 Z 2

lit. c als erfüllt, wenn ...

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