Zusammenfassung
747. Bundesgesetz: Änderung des Glücksspielgesetzes
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Auszug
Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Glücksspielgesetz, BGBl. Nr. 620/1989, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.Nr. 201/1996, wird wie folgt geändert:1. Dem § 2 wird ein neuer Abs. 4 angefügt:„(4) Eine Ausspielung liegt auch dann vor, wenn die Möglichkeit zur Erlangung der Gegenleistung(Abs. 1) zwar nicht vom Unternehmer (Veranstalter) erbracht wird, aber von diesem oder einem Dritten entsprechend organisiert, veranstaltet oder angeboten wird.“2. § 4 Abs. 3 lautet:„(3) Warenausspielungen mittels eines Glücksspielapparates unterliegen ni...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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