Zusammenfassung
34. Bundesgesetz: Änderung des Filmförderungsgesetzes
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Auszug
Bundesgesetz, mit dem das Filmförderungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Filmförderungsgesetz, BGBl. Nr. 557/1980, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.Nr. 646/1994, wird wie folgt geändert:1. In § 2 Abs. 1 wird im Einleitungssatz die Wortfolge „des Filminstitutes“ durch die Wortfolge „der Filmförderung“ ersetzt.2. § 2 Abs. 1 lit. a lautet:„a) die Herstellung, die Verbreitung und Verwertung österreichischer Filme zu unterstützen, die geeignet sind, entsprechende Publikumsakzeptanz und/oder internationale Anerkennung zu erreichen und dadurch die Wirtschaftlichkeit und die Qualität des österreichischen Filmschaffens zu steigern,“3. In § 2 Abs. 1 lit. e wird am Ende der „Punkt“ durch einen „Beistrich“ ersetzt. Weiters wird § 2 Abs. 1durch folgende lit. f ergänzt:„f) an der Harmonisierung von Filmförderungsmaßnahmen von Bund und Ländern mitzuwirken.“4. § 2 Abs. 1a und Abs. 1b entfallen. Weiters erhalten in § 2 der Abs. 2 und Abs. 3 die Bezeichnung „(6)“und „(7)“ und werden folgende Abs. 2 bis 5 eingefügt:„(2) Aufgabe des Filminstitutes ist es, durch geeignete Maßnahmen die in Abs. 1 genannten Ziele nach Maßgabe der vorhandenen Mittel, insbesondere durch die Gewährung von finanzielle...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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