Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird

Zusammenfassung


47. Bundesgesetz: Änderung des Umweltförderungsgesetzes

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Auszug


Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:  

Das Umweltförderungsgesetz (UFG), BGBl. Nr. 185/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz  

BGBl. I Nr. 108/2001, wird wie folgt geändert:  

1. § 1 Z 3 lautet:  

  „3. Schutz der Umwelt durch materielle und immaterielle Leistungen bei anlagenbezogenen Maßnahmen

  im Ausland (Umweltförderung im Ausland), die der Umsetzung nationaler, gemeinschaftsrechtlicher

  oder internationaler Umweltschutzziele gemäß § 23 Abs. 2 dienen;“  

2. In § 6 Abs. 1 wird das Wort „Förderungen“ durch die Wortfolge „Förderungen und Aufträge gemäß  

§ 17 Abs. 1 Z 6, § 21, § 24 Z 4 und 5, § 27a, § 30 Z 3 und 4 sowie § 33a (§ 12 Abs. 8...

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