Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz geändert wird

Zusammenfassung


Änderung des Glücksspielgesetzes

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Auszug


Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz geändert wird

126. Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des Glücksspielgesetzes

Das Glücksspielgesetz, BGBl. Nr. 620/1989, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 145/2006, wird wie folgt geändert:

1. § 25 wird wie folgt geändert:

a) Abs. 1 lautet:

"(1) Der Besuch der Spielbank ist nur volljährigen Personen gestattet, die ihre Identität durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises nachgewiesen haben, der den Anforderungen des § 40 Abs. 1 BWG entspricht. Der Konzessionär hat die Identität des Besuchers und die Daten des amtlichen Lichtbildausweises, mit dem diese Identität nachgewiesen wurde, festzuhalten und diese Aufzeichnu...

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