Bundesgesetz vom 6. März 1974, mit dem das Gehaltsüberleitungsgesetz geändert wird (Gehaltsüberleitungsgesetz-Novelle 1974)

Zusammenfassung


180. Bundesgesetz: Gehaltsüberleitungsgesetz-Novelle 1974

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Auszug


Bundesgesetz vom 6. März 1974, mit dem das Gehaltsüberleitungsgesetz geändert wird (Gehaltsüberleitungsgesetz-Novelle 1974)

Der Nationalrat hat beschlossen :

Artikel I Das Gehaltsüberleitungsgesetz, BGBl. Nr. 22/

1947, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 317/1973, wird wie folgt geändert:

1. § 16 a erhält folgende Fassung:

„§ 16 a. (1) In den Fällen, in denen der Prüfung ein Ausbildungslehrgang vorangeht, kann in den Ausbildungs- bzw. Prüfungsvorschriften vorgesehen werden, daß die Prüfung in Form von Teilprüfungen nach bestimmten Abschnitten bzw. nach Ende des Ausbildungslehrganges abzulegen ist oder abgelegt werden kann.

(2) Erfolgreich a...

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