Bundesgesetz vom 25. November 1980, mit dem das Postgesetz geändert wird

Zusammenfassung


561. Bundesgesetz: Änderung des Postgesetzes

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Auszug


Bundesgesetz vom 25. November 1980, mit dem das Postgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Das Postgesetz, BGBl. Nr. 58/1957, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 36/1964,

der Kundmachung BGBl. Nr. 365/1970 sowie der Bundesgesetze BGBl. Nr. 338/1971, 646/1975,

618/1977 und 646/1978 wird wie folgt geändert:

1. Im § 4 sind die Worte „ihre Hilfsstellen"

durch die Worte „die Poststellen" zu ersetzen.

2. Nach § 7 ist als § 7a einzufügen:

„§ 7 a. Betriebsversuche Die Post ist berechtigt, Betriebsversuche, die eine Verbesserung des Dienstleistungsangebotes zum Ziel haben, unter besonderen, unter Beachtung von § 7 festzusetzenden Bedingungen durchzuführen. Sind mit dem Betriebsversuch zusätzliche Leistungen der Pos...

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