Zusammenfassung
561. Bundesgesetz: Änderung des Postgesetzes
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Auszug
Bundesgesetz vom 25. November 1980, mit dem das Postgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I Das Postgesetz, BGBl. Nr. 58/1957, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 36/1964,der Kundmachung BGBl. Nr. 365/1970 sowie der Bundesgesetze BGBl. Nr. 338/1971, 646/1975,618/1977 und 646/1978 wird wie folgt geändert:1. Im § 4 sind die Worte „ihre Hilfsstellen"durch die Worte „die Poststellen" zu ersetzen.2. Nach § 7 ist als § 7a einzufügen:„§ 7 a. Betriebsversuche Die Post ist berechtigt, Betriebsversuche, die eine Verbesserung des Dienstleistungsangebotes zum Ziel haben, unter besonderen, unter Beachtung von § 7 festzusetzenden Bedingungen durchzuführen. Sind mit dem Betriebsversuch zusätzliche Leistungen der Pos...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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