Bundesgesetz vom 4. November 1976, mit dem das Glücksspielgesetz geändert wird (Glücksspielgesetz-Novelle 1976)

Zusammenfassung


626. Bundesgesetz: Glücksspielgesetz-Novelle 1976

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Auszug


Bundesgesetz vom 4. November 1976, mit dem das Glücksspielgesetz geändert wird (Glücksspielgesetz-Novelle 1976)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Das Glücksspielgesetz, BGBl. Nr. 169/1962,

zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.

Nr. 407/1974, wird wie folgt geändert:

1. Die §§ 1 bis 4 haben zu lauten:

„§ 1. (1) Glücksspiele im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Spiele, bei denen Gewinn und Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen.

(2) Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt,

durch Verordnung bestimmte Spiele als G...

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