Zusammenfassung
636. Bundesgesetz: Änderung des Bergbauförderungsgesetzes 1979
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Auszug
Bundesgesetz vom 30. November 1982, mit dem das Bergbauförderungsgesetz 1979 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I Das Bergbauförderungsgesetz 1979, BGBl.Nr. 137, wird wie folgt geändert:1. § 1 hat zu lauten:„§ 1. Bergbauberechtigten im Sinne des § 1 Z 21des Berggesetzes 1975, BGBl. Nr. 259, in der jeweils geltenden Fassung, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bergfreie oder grundeigene mineralische Rohstoffe (§ 3 Abs. ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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