Zusammenfassung
549. Bundesgesetz: Neuerliche Änderung des Entschädigungsgesetzes CSSR
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Auszug
Bundesgesetz vom 21. Oktober 1982, mit dem das Entschädigungsgesetz CSSR neuerlich geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I Das Entschädigungsgesetz ČSSR, BGBl.Nr. 452/1975, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 557/1979 wird wie folgt geändert:1. § 2 Z 2 hat zu lauten:„2. Ansprüche aus Lieferungen, Leistungen und Forde...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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