Bundesgesetz vom 21. Oktober 1982, mit dem das Entschädigungsgesetz CSSR neuerlich geändert wird

Zusammenfassung


549. Bundesgesetz: Neuerliche Änderung des Entschädigungsgesetzes CSSR

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Auszug


Bundesgesetz vom 21. Oktober 1982, mit dem das Entschädigungsgesetz CSSR neuerlich geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Das Entschädigungsgesetz ČSSR, BGBl.

Nr. 452/1975, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 557/1979 wird wie folgt geändert:

1. § 2 Z 2 hat zu lauten:

„2. Ansprüche aus Lieferungen, Leistungen und Forde...

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