Zusammenfassung
212. Bundesgesetz: Änderung des Patentgesetzes 1970 und des Gebührengesetzes 1957
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Auszug
Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I Änderungen des Patentgesetzes 1970Das Patentgesetz 1970, BGBl. Nr. 259, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 771/1992, wird wie folgt geändert:1. § 4 Abs. 3 lautet:„(3) Wenn die gewerbliche Verwendung einer zur Patentierung angemeldeten Erfindung die vollständige oder teilweise Benützung einer Erfindung voraussetzt, die durch ein prioritätsälteres Patent oder ein prioritätsälteres Geb...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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