Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden

Zusammenfassung


212. Bundesgesetz: Änderung des Patentgesetzes 1970 und des Gebührengesetzes 1957

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Auszug


Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Änderungen des Patentgesetzes 1970

Das Patentgesetz 1970, BGBl. Nr. 259, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 771/1992, wird wie folgt geändert:

1. § 4 Abs. 3 lautet:

„(3) Wenn die gewerbliche Verwendung einer zur Patentierung angemeldeten Erfindung die vollständige oder teilweise Benützung einer Erfindung voraussetzt, die durch ein prioritätsälteres Patent oder ein prioritätsälteres Geb...

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