Zusammenfassung
184. Bundesgesetz: Änderung der Verordnung betreffend Regelung der Ausbildung zum Zahnarzt
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Auszug
Bundesgesetz vom 23. Jänner 1986, mit dem die Verordnung betreffend Regelung der Ausbildung zum Zahnarzt geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I Die Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für soziale Verwaltung vom 26. September 1925, BGBl. Nr. 381, betreffend Regelung der Ausbildung zum Zahnarzt, in der Fassung der Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 31. Jänner 1930, BGBl. Nr. 51, gilt als Bundesgesetz.Artikel II Das in Artikel I genannte Bundesgesetz wird wie folgt geändert:1. § 1 lautet:„§ 1. Zum Zwecke der Ausbildung des Arztes für seine Tätigkeit als Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde wird an jeder Medizinischen Fakultät ein eigener zahnärztlicher Lehrgang eingerichtet,dessen Leitung dem Vorstand der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferhei...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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