Bundesgesetz vom 14. September 1972, mit dem das Ausgleichsabgabegesetz geändert wird

Zusammenfassung


359. Bundesgesetz: Änderung des Ausgleichsabgabegesetzes

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Auszug


Bundesgesetz vom 14. September 1972, mit dem das Ausgleichsabgabegesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Das Ausgleichsabgabegesetz, BGBl. Nr. 219/

1967, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.

Nr. 151/1969, 411/1970 und 464/1971, wird wie folgt geändert:

1. Im § 1 Abs. 3 hat die lit. a zu lauten:

2. Im § 1 Abs. 3 lit. b hat der dritte Satz zu lauten:

„Nach Maßgabe dieser Voraussetzungen hat der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit den Bundesministern für Handel, Gewerbe und Industrie und für Land- und Forstwir...

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