Zusammenfassung
92. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Umsatzsteuergesetzes 1959.
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Auszug
Bundesgesetz vom 21. März 1962, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1959 neuerlich abgeändert wird.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I.Das Umsatzsteuergesetz 1959, BGBl. Nr. 300/1958, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.Nr. 302/1959 und BGBl. Nr. 170/1961 wird wie folgt abgeändert:1. Im § 4 Abs. 1 hat die Z. 2 zu lauten:„2. die erste Lieferung von in das Inland eingeführten und in der Anlage A (Frei...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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