Bundesgesetz vom 21. März 1962, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1959 neuerlich abgeändert wird.

Zusammenfassung


92. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Umsatzsteuergesetzes 1959.

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Auszug


Bundesgesetz vom 21. März 1962, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1959 neuerlich abgeändert wird.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I.

Das Umsatzsteuergesetz 1959, BGBl. Nr. 300/

1958, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.

Nr. 302/1959 und BGBl. Nr. 170/1961 wird wie folgt abgeändert:

1. Im § 4 Abs. 1 hat die Z. 2 zu lauten:

„2. die erste Lieferung von in das Inland eingeführten und in der Anlage A (Frei...

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