Bundesgesetz vom 31. Jänner 1951 über die Ausprägung von Handelsgoldmünzen.

Zusammenfassung


71. Bundesgesetz: Ausprägung von Handelsgoldmünzen.

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Auszug


Bundesgesetz vom 31. Jänner 1951 über die Ausprägung von Handelsgoldmünzen.

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. (1) Das Bundesministerium für Finanzen wird ermächtigt, außer d...

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