Bundesgesetz vom 14. Feber 1973 über die Zählung von Arbeitsstätten (Arbeitsstättenzählungsgesetz)

Zusammenfassung


119. Bundesgesetz: Arbeitsstättenzählungsgesetz

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Auszug


Bundesgesetz vom 14. Feber 1973 über die Zählung von Arbeitsstätten (Arbeitsstättenzählungsgesetz)

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. (1) Das Österreichische Statistische Zentralamt hat erstmalig im Jahre 1973 und sodann jeweils in einem Abstand von 10 Jahren eine Zählung der Arbeitsstätten, ...

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