Zusammenfassung
119. Bundesgesetz: Arbeitsstättenzählungsgesetz
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Auszug
Bundesgesetz vom 14. Feber 1973 über die Zählung von Arbeitsstätten (Arbeitsstättenzählungsgesetz)
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. (1) Das Österreichische Statistische Zentralamt hat erstmalig im Jahre 1973 und sodann jeweils in einem Abstand von 10 Jahren eine Zählung der Arbeitsstätten, ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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