Bundesgesetz vom 29. Juni 1978 über den Straßenverkehrsbeitrag (Straßenverkehrsbeitragsgesetz)

Zusammenfassung


302. Bundesgesetz: Straßenverkehrsbeitragsgesetz

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Bundesgesetz vom 29. Juni 1978 über den Straßenverkehrsbeitrag (Straßenverkehrsbeitragsgesetz)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Gegenstand des Straßenverkehrsbeitrages

§ 1. (1) Dem Beitrag unterliegt die Beförderung von Gütern im Inland mit Fahrzeugen mit inländischem oder ausländischem Kennzeichen.

(2) Fahrzeuge im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Kraftfahrzeuge und von Kraftfahrzeugen gezogene Anhänger.

Ausnahmen von der Beitragspflicht

§ 2. Beitragsfrei sind Beförderungen 1. mit Kraftfahrzeugen und Anhängern, deren höchste zulässige Nutzlast allein oder zusammen nicht mehr als 5 t beträgt;

2. mit Fahrzeugen der Gebietskörperschaften,

wenn die Fa...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen