Zusammenfassung
97. Bundesgesetz: Arbeitslosenfürsorgegesetz.
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Auszug
Bundesgesetz vom 15. Mai 1946 über vorläufige Maßnahmen auf dem Gebiete der Arbeitslosenfürsorge (Arbeitslosenfürsorgegesetz).
Der Nationalrat hat beschlossen:
Allgemeines.§ 1. Bis zur Neuregelung der Arbeitslosenversicherung kann an Arbeiter und Angestellte,die vorübergehend arbeitslos werden, Arbeitslosenunterstützung gemäß der Verordnung vom 5. September 1939, Deutsches R. G. Bl. I S. 1674,und dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 16. Juli 1927,Deutsches R. G. Bl. I S. 187 (AVAVG.), nebst den abändernden und ergänzenden Vorschriften nach Maßgabe der fol...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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