Bundesgesetz vom 15. Mai 1946 über vorläufige Maßnahmen auf dem Gebiete der Arbeitslosenfürsorge (Arbeitslosenfürsorgegesetz).

Zusammenfassung


97. Bundesgesetz: Arbeitslosenfürsorgegesetz.

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Auszug


Bundesgesetz vom 15. Mai 1946 über vorläufige Maßnahmen auf dem Gebiete der Arbeitslosenfürsorge (Arbeitslosenfürsorgegesetz).

Der Nationalrat hat beschlossen:

Allgemeines.

§ 1. Bis zur Neuregelung der Arbeitslosenversicherung kann an Arbeiter und Angestellte,

die vorübergehend arbeitslos werden, Arbeitslosenunterstützung gemäß der Verordnung vom 5. September 1939, Deutsches R. G. Bl. I S. 1674,

und dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 16. Juli 1927,

Deutsches R. G. Bl. I S. 187 (AVAVG.), nebst den abändernden und ergänzenden Vorschriften nach Maßgabe der fol...

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