Zusammenfassung
182. Bundesgesetz: Änderung des Studienförderungsgesetzes
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Auszug
Bundesgesetz vom 7. März 1974, mit dem das Studienförderungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I Das Studienförderungsgesetz, BGBL Nr. 421/1969, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.Nr. 330/1971, 286/1972 und 335/1973 wird wie folgt geändert:1. § 4 hat zu lauten:„Einkommen§ 4. (1) Einkommen im Sinne dieses Bundesgesetzes ist das Einkommen gemäß § 2 Abs. 2des Einkommensteuergesetzes 1972, BGBl.Nr. 440, vermehrt um die bei der Einkommensermittlung abgezogenen Beträge nach den §§ 11und 18 Abs. 1 Z. 4 des Einkommensteuergesetzes 1972 und die steuerfreien Einkünfte gemäß § 3Z. 14 des Einkommensteuergesetze...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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