Bundesgesetz vom 7. März 1974, mit dem das Studienförderungsgesetz geändert wird

Zusammenfassung


182. Bundesgesetz: Änderung des Studienförderungsgesetzes

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Auszug


Bundesgesetz vom 7. März 1974, mit dem das Studienförderungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Das Studienförderungsgesetz, BGBL Nr. 421/

1969, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.

Nr. 330/1971, 286/1972 und 335/1973 wird wie folgt geändert:

1. § 4 hat zu lauten:

„Einkommen

§ 4. (1) Einkommen im Sinne dieses Bundesgesetzes ist das Einkommen gemäß § 2 Abs. 2

des Einkommensteuergesetzes 1972, BGBl.

Nr. 440, vermehrt um die bei der Einkommensermittlung abgezogenen Beträge nach den §§ 11

und 18 Abs. 1 Z. 4 des Einkommensteuergesetzes 1972 und die steuerfreien Einkünfte gemäß § 3

Z. 14 des Einkommensteuergesetze...

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