Bundesgesetz vom 15. Oktober 1948 über die Gewährung von Ernährungsbeihilfen für Kinder und Angehörige (Ernährungsbeihilfengesetz).

Zusammenfassung


217. Bundesgesetz: Ernährungsbeihilfengesetz.

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Auszug


Bundesgesetz vom 15. Oktober 1948 über die Gewährung von Ernährungsbeihilfen für Kinder und Angehörige (Ernährungsbeihilfengesetz).

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Zum Ausgleich für wegfallende Preiszuschüsse für Lebensmittel werden vom Bund Ernährungsbeihilfen für Kinder (Angehörige)

gewährt.

§ 2. (1) Bezugsberechtigt sind Personen, die Einkünfte 1. aus nichtselbständiger Arbeit [§ 19, Abs. (1),

ESt...

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