Zusammenfassung
217. Bundesgesetz: Ernährungsbeihilfengesetz.
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Auszug
Bundesgesetz vom 15. Oktober 1948 über die Gewährung von Ernährungsbeihilfen für Kinder und Angehörige (Ernährungsbeihilfengesetz).
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Zum Ausgleich für wegfallende Preiszuschüsse für Lebensmittel werden vom Bund Ernährungsbeihilfen für Kinder (Angehörige)gewährt.§ 2. (1) Bezugsberechtigt sind Personen, die Einkünfte 1. aus nichtselbständiger Arbeit [§ 19, Abs. (1),ESt...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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