Zusammenfassung
56. Bundesgesetz: Gebührenanspruchsgesetznovelle.
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Auszug
Bundesgesetz vom 19. Jänner 1949, womit das Gebührenanspruchsgesetz vom 13. Juni 1946, B. G. Bl. Nr. 136, abgeändert und ergänzt wird (Gebührenanspruchsgesetznovelle).
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I.Das Bundesgesetz vom 13. Juni 1946, B.G.Bl.Nr. 136, womit Vorschriften über den Gebührenanspruch der Schöffen und Vertrauenspersonen erlassen und die Bestimmungen der Strafprozeßordnungüber den Gebührenanspruch de...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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