Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikerkammergesetz 1993, BGBl. Nr. 157/1994 geändert wird

Zusammenfassung


Änderung des Ziviltechnikerkammergesetzes 1993

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Auszug


Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikerkammergesetz 1993, BGBl. Nr. 157/1994 geändert wird

136. Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikerkammergesetz 1993, BGBl. Nr. 157/1994 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Ziviltechnikerkammergesetz 1993, BGBl. Nr. 157/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 123/2008, wird wie folgt geändert:

1. § 17 Abs. 2 lautet:

?(2) Der Unterstützungsfonds ist dazu bestimmt, Kammermitglieder oder hinterbliebene Familienmitglieder oder hinterbliebene eingetragene Partner nach Kammermitgliedern, die unmittelbar vor deren Tod in deren Hausgemeinschaft gelebt haben...

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