Bundesgesetz vom 17. März 1965, betreffend die Übernahme der Bundeshaftung für ein Darlehen an die Simmering-Graz-Pauker AG.

Zusammenfassung


49. Bundesgesetz: Übernahme der Bundeshaftung für ein Darlehen an die Simmering-Graz- Pauker Aktiengesellschaft

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Auszug


Bundesgesetz vom 17. März 1965, betreffend die Übernahme der Bundeshaftung für ein Darlehen an die Simmering-Graz-Pauker AG.

Der Nationalrat hat bes...

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