Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 24. Oktober 1952, betreffend den Vermögenstransfer der Südtiroler Rückoptanten, die nicht nach Österreich abgewandert sind.

Zusammenfassung


204. Kundmachung: Vermögenstransfer der Südtiroler Rückoptanten, die nicht nach Österreich abgewandert sind

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 24. Oktober 1952, betreffend den Vermögenstransfer der Südtiroler Rückoptanten, die nicht nach Österreich abgewandert sind.

Durch Notenwechsel zwischen dem Bundeskanzleramt und der i...

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