Verordnung des Bundeskanzlers vom 24. April 1973 betreffend die Prüfung für den höheren technischen Dienst

Zusammenfassung


219. Verordnung: Prüfung für den höheren technischen Dienst

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Auszug


Verordnung des Bundeskanzlers vom 24. April 1973 betreffend die Prüfung für den höheren technischen Dienst

Auf Grund der §§ 8 bis 18 des Gehaltsüberleitungsgesetzes,

BGBl. Nr. 22/1947, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1970 und 167/1972 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bauten und Technik, dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie, dem Bundes...

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