Kundmachung des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Justiz vom 22. Oktober 1985, mit der das Lohnpfändungsgesetz wiederverlautbart wird

Zusammenfassung


450. Kundmachung: Wiederverlautbarung des Lohnpfändungsgesetzes

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Justiz vom 22. Oktober 1985, mit der das Lohnpfändungsgesetz wiederverlautbart wird

Artikel I Auf Grund des Art. 49 a B-VG wird in der Anlage das Lohnpfändungsgesetz, BGBl.

Nr. 51/1955, wiederverlautb...

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