Verordnung der Bundesministerien für soziale Verwaltung und für Inneres vom 25. April 1952, womit die Verordnung vom 23. Feber 1950, betreffend die Regelung der Arzneipreise in Apotheken, neuerlich abgeändert und ergänzt wird.

Zusammenfassung


91. Verordnung: Abänderung und Ergänzung der Verordnung, betreffend die Regelung der Arzneipreise in Apotheken.

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung der Bundesministerien für soziale Verwaltung und für Inneres vom 25. April 1952, womit die Verordnung vom 23. Feber 1950, betreffend die Regelung der Arzneipreise in Apotheken, neuerlich abgeändert und ergänzt wird.

Auf Grund des § 7 des Gesetzes vom 18. Dezember 1906, RGBl. Nr. 5/1907, betreffend die Regelung des Apothekenwesens und des § 2

Abs. 4 des Preisregelungsgesetzes 1950, BGBl.

Nr. 194, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerien für soziale Verwaltung und für Inneres vom 23. Feber 1950, BGBl. Nr. 79, betref...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen