Verordnung der Bundesministerien für Justiz und für soziale Verwaltung vom 1. Februar 1951 über die Mietkommissionen.

Zusammenfassung


44. Verordnung: Mietkommissionen.

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Auszug


Verordnung der Bundesministerien für Justiz und für soziale Verwaltung vom 1. Februar 1951 über die Mietkommissionen.

Auf Grund des § 25 Abs. 1 und 2 und des

§ 52 Abs. 2 des Mietengesetzes, BGBl. Nr. 210/

1929, in der geltenden Fassung, wird verordnet:

Gemeinsame Mietkommission.

§ 1. Für die Bezirksgerichte Innere Stadt-

Wien, Favoriten, Hietzing, Fünfhaus, Hernais und Döbling wird beim Bezirksgericht Innere Stadt-Wien eine gemeinsame Mietkommission errichtet.

Vorsitzender der Mietkommission.

§ 2. (1) Den Vorsitz in der M...

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