Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der die Anhalteordnung geändert wird

Bundesgesetzblatt Nr. 439/2005, 22. Dezember 2005Verordnung (V) › BMI (Bundesministerium für Inneres)

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Zusammenfassung


Änderung der Anhalteordnung

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Auszug


Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der die Anhalteordnung geändert wird

439. Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der die Anhalteordnung geändert wird

Auf Grund des § 79 Abs. 4 des Fremdenpolizeigesetzes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, der §§ 31, 47 Abs. 3 und 50 des Sicherheitspolizeigesetzes, BGBl. Nr. 566/1991, des § 53c Abs. 6 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991, BGBl. Nr. 52, sowie der §§ 2 und 4 des Waffengebrauchsgesetzes 1969, BGBl. Nr. 149, wird - hinsichtlich der Anhaltungen nach dem Sicherheitspolizeigesetz oder nach der Strafprozessordnung im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Justiz - verordnet:

Die Verordnung über die Anhaltung von Menschen durch die Sicherheitsexekutive (Anhalteordnung - AnhO), BGBl. II Nr. 128/1999, wird wie folgt geändert:

1. Der Titel lautet:

"Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Anhaltung von Menschen durch die Sicherheitsbehörden und Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Anhalteordnung - AnhO)"

2. Das den Bestimmungen dieser Verordnung voranzustellende Inhaltsverzeichnis lautet:

"Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeiner Teil

§ 1 Anwendungsbereich

§ 1a Begriffsbestimmungen

§ 2 Pflichten der Häftlinge

§ 3 Aufsichtsorgane

2. Abschnitt

Vollzug der Haft

§ 4 Anhaltung

§ 5 Einzelhaft

§ 5a Offene Stationen

§ 5b Besondere Sicherheitsmaßnahmen

§ 6 Aufnahme

§ 7 Haftfähigkeit

§ 8 Nachtruhe und Betten...

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