Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz geändert wird
Bundesgesetzblatt, 09 Dezember 2008 (Nr. 452/2008)
Verordnung (V) - BMJ (Bundesministerium für Justiz)
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Verordnung (V) - BMJ (Bundesministerium für Justiz)
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Änderung der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz
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Auszug
Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz geändert wird
452. Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz geändert wird
Auf Grund des Art. VII der Sechsten Gerichtsentlastungsnovelle, BGBl. Nr. 222/1929, wird verordnet:Artikel IDie Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 421/2006, wird wie folgt geändert:1. § 1 wird wie folgt geändert:a) Im Abs. 3 wird im letzten Satz die Wendung "Die Ratskammer, der" durch das Wort "Der" ersetzt.b) Im Abs. 5 entfällt der dritte Satz.2. § 11 lautet samt Überschrift:"Justizverwaltungssachen§ 11. (1) Die Justizverwaltungssachen werden in folgende Geschäftsgruppen zusammengefasst:1.allgemeine Weisungen, Verfügungen und Belehrungen (§ 518);2.Gutachten in Sachen der Gesetzgebung und Justizverwaltung, sonstige Angelegenheiten der Gesetzgebung, Vorschläge für Änderungen in der Einrichtung oder Besetzung der Gerichte oder in den Dienstvorschriften;3.Angelegenheiten der Gerichtsorganisation; Amts- und Gerichtstage;4.Personal- und Besoldungsangelegenheiten der Richter, Staatsanwälte, Richteramtsanwärter, Rechtspfleger, Bezirksanwälte und sonstigen Beamten, einschließlich der mit dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis oder dem Aktivstand verbundenen Angelegenheiten; Besetzungsvorschläge sowie das Amtskleid betreffende Angelegenheiten;5.Angelegenheiten der fachmännischen und fachkundigen Laienrichter und Beisitzer, der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher, der Legalisatoren in Tirol und Vorarlberg sowie die Beeidigung der Börsenschiedsrichter;6.Personal- und Besoldungsangelegenheiten der Vertragsbediensteten und der sonstigen privatrechtlichen Bediensteten, soweit sie nicht in eine andere Gruppe fallen, einschließlich der mit dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis oder dem Aktivstand verbundenen Angelegenheiten;7.Wahl und Wirkungskreis der Personalsenate, Geschäftsverteilung, Dienstzeit, Sonn-, Feiertags- und...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes