Verordnung der Bundesministerin für Justiz betreffend den Frauenförderungsplan für das Justizressort für den Zeitraum bis 1. Jänner 2010

Bundesgesetzblatt Nr. 170/2005, 10. Juni 2005Verordnung (V) › BMJ (Bundesministerium für Justiz)

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Zusammenfassung


Frauenförderungsplan für das Justizressort für den Zeitraum bis 1. Jänner 2010

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Auszug


Verordnung der Bundesministerin für Justiz betreffend den Frauenförderungsplan für das Justizressort für den Zeitraum bis 1. Jänner 2010

170. Verordnung der Bundesministerin für Justiz betreffend den Frauenförderungsplan für das Justizressort für den Zeitraum bis 1. Jänner 2010

Auf Grund des § 11a des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr.100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 65/2004, wird verordnet:

Frauenförderungsplan für das Justizressort für den Zeitraum bis 1. Jänner 2010

Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung

Ziele

§ 1. (1) Das Bundesministerium für Justiz bekennt sich zu einer aktiven Gleichbehandlungs- und Gleichstellungspolitik, um Chancengleichheit für Frauen und Männer zu gewährleisten.

(2) Mit der Umsetzung des Frauenförderungsplanes sollen insbesondere folgende Ziele verfolgt und erreicht werden:1.Die Förderung der Anerkennung der Frauen als gleichwertige und gleichberechtigte Partnerinnen in der Berufswelt und die Förderung einer positiven Einstellung zur Berufstätigkeit von Frauen auf allen Hierarchieebenen,...

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