Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 13. April 1962 über die Ausgabe von Scheidemünzen zu 25 Schilling.

Zusammenfassung


119. Verordnung: Ausgabe von Scheidemünzen zu 25 Schilling.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 13. April 1962 über die Ausgabe von Scheidemünzen zu 25 Schilling.

Auf Grund des § 1 des Bundesgesetzes vom 30. März 1955, BGBl. Nr. 63, in de...

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