Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 5. Dezember 1,963 über die Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Schilling.

Zusammenfassung


332. Verordnung: Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Schilling.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 5. Dezember 1,963 über die Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Schilling.

Auf Grund des § 1 des Scheidemünzengesetzes 1963, BGBl. Nr. 178, werden...

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