Zusammenfassung
332. Verordnung: Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Schilling.
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Auszug
Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 5. Dezember 1,963 über die Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Schilling.
Auf Grund des § 1 des Scheidemünzengesetzes 1963, BGBl. Nr. 178, werden...
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