Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 8. Mai 1956, womit die Freiliste 2 abgeändert wird.

Zusammenfassung


103. Verordnung: Abänderung der Freiliste 2.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 8. Mai 1956, womit die Freiliste 2 abgeändert wird.

Auf Grund des § 4 Z. 2 des Umsatzsteuergesetzes in der Fass...

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