Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 19. November 1952 zur Durchführung des Beamtenentschädigungsgesetzes.

Zusammenfassung


223. Verordnung: Durchführung des Beamtenentschädigungsgesetzes.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 19. November 1952 zur Durchführung des Beamtenentschädigungsgesetzes.

Auf Grund der §§ 11 und 15 des Beamtenentschädigungsgesetzes vom 18. Juli 1952, BGBl.

Nr. 181, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß

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