Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 6. März 1952, womit die Zweite Verordnung zur Durchführung des Vermögensabgabegesetzes abgeändert wird.

Zusammenfassung


50. Verordnung: Abänderung der zweiten Verordnung zur Durchführung des Vermögensabgabegesetzes.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 6. März 1952, womit die Zweite Verordnung zur Durchführung des Vermögensabgabegesetzes abgeändert wird.

Auf Grund des § 8 Abs. 3 des Vermögensabgabegesetzes,

BGBl. Nr. 166/1948, in der Fassung des Art. I Z. 1 des Bundesgesetzes vom...

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